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Allgemeine Liefer-, Projekt- und Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gewerblichen Abnehmern.

Sie regeln sämtliche Lieferungen, Projektgeschäfte, Anlagen, Systeme, Eigenprodukte, White-Label-Produkte, Handelsprodukte, Komponenten, Verbrauchsmaterialien sowie technische Leistungen der Hawako AG.

2. Vertragsabschluss

Vertragsabschluss

Offerten sind freibleibend. Verbindlich wird ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Hawako AG oder durch Ausführung der Leistung.

3. Technische Spezifikationen

Technische Spezifikationen

Massgebend sind ausschliesslich die in Offerte, Auftragsbestätigung, Lastenheften oder technischen Spezifikationen definierten Eigenschaften.

Prospekte, Datenblätter, Präsentationen und Herstellerunterlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken exklusive Steuern, Abgaben, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innert der vereinbarten Frist ohne Abzüge zahlbar.

5. Lieferungen und Verfügbarkeit

Lieferungen und Verfügbarkeit

Liefertermine sind Richtwerte. Lieferverzögerungen infolge Beschaffungsproblemen, Transportstörungen, Lieferkettenunterbrüchen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

6. Komponenten- und Lieferantenflexibilität

Komponenten- und Lieferantenflexibilität

Die Hawako AG ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten, Materialien oder Baugruppen anderer Hersteller einzusetzen, sofern Funktion, Qualität und Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Ein Anspruch auf bestimmte Hersteller oder Marken besteht nicht.

7. White-Label- und OEM-Produkte

White-Label- und OEM-Produkte

Produkte dürfen unter eigener Marke, neutraler Kennzeichnung oder im Rahmen von OEM- und White-Label-Konzepten geliefert werden.

Ein Anspruch auf Offenlegung sämtlicher Vorlieferanten, Hersteller oder Bezugsquellen besteht nicht.

8. Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum

Sämtliche Marken, Produktnamen, Patente, technischen Konzepte, CAD-Daten, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata, Berechnungen, Dokumentationen, Rezepturen, Verfahren und sonstiges Know-how bleiben ausschliessliches Eigentum der Hawako AG oder ihrer Lizenzgeber.

Dies gilt ausdrücklich auch für die Produktfamilien KORREX® und IONARG® sowie damit verbundene Schutzrechte.

9. Patente, Rezepturen und Geschäftsgeheimnisse

Patente, Rezepturen und Geschäftsgeheimnisse

Patente, Herstellungsverfahren, Formulierungen, Mischungsverhältnisse, technische Parameter und produktbezogenes Know-how stellen vertrauliche Geschäftsgeheimnisse dar.

Durch Kauf oder Nutzung eines Produkts werden keine Rechte daran übertragen.

10. Reverse Engineering

Reverse Engineering

Der Kunde darf Produkte, Systeme oder Komponenten weder analysieren, rückentwickeln, nachbauen, dekonstruieren noch Dritten zu diesem Zweck zugänglich machen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Lieferanten- und Bezugsquellenschutz

Lieferanten- und Bezugsquellenschutz

Lieferanten, Hersteller, Bezugsquellen und Produktionspartner der Hawako AG gelten als vertrauliche Informationen.

Eine gezielte Umgehung der Hawako AG auf Basis solcher Informationen ist unzulässig.

12. Vertraulichkeit

Vertraulichkeit

Alle technischen, kommerziellen und strategischen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung der Hawako AG nicht an Dritte weitergegeben werden.

13. Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Hawako AG.

14. Gewährleistung

Gewährleistung

Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Hawako AG auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

15. Gewährleistungsausschlüsse

Gewährleistungsausschlüsse

Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemässer Verwendung, Verschleiss, chemischer Einwirkungen, falscher Lagerung, Eingriffen Dritter, ungeeigneter Betriebsbedingungen, höherer Gewalt oder Nichtbeachtung technischer Vorgaben.

Auf Ersatzteile, welche der Kategorie Verschleissteile unterliegen, kann keine Anspruch auf Garantie gestellt werden. Ausgenommen davon sind originalverpackte Teile. Ein möglicher Anspruch auf Ersatz unter Garantie kann aber auch nur dann erfolgen, wenn Mängel innert 3 Werktagen schriftlich angezeigt werden.

16. Haftung

Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Hawako AG nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Umsatzausfälle, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Vertragsstrafen Dritter oder sonstige Vermögensschäden.

17. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Naturereignisse, Pandemien, Cyberangriffe, Energieengpässe, Streiks, behördliche Anordnungen, Lieferkettenunterbrüche und vergleichbare Ereignisse gelten als höhere Gewalt.

18. Export und Weiterverkauf

Export und Weiterverkauf

Der Kunde ist für die Einhaltung aller anwendbaren Export-, Import-, Zulassungs- und Verwendungsbestimmungen verantwortlich.

19. Datenschutz

Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich im Rahmen der Geschäftsbeziehung und gemäss anwendbarem Datenschutzrecht bearbeitet.

20. Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Birsfelden BL, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.